[ Auszug: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes
Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung
verwendet, so besteh ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]